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Förderprogramm Niedersachsen Invest GRW für den Landkreis Osnabrück

GRW-Programm Einzelbetriebliche Investitionsförderung im Landkreis Osnabrück
Foto: © WIGOS - miriamslichtbuehne

Mit dem 01.01.2022 wurde die Fördergebietskarte für die „Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsstruktur“ neu strukturiert – der Landkreis Osnabrück zählt seither zum D-Fördergebiet.

Neben verschiedenen Vorteilen in bestehenden Förderprogrammen dürfen Landkreis-Unternehmen Anträge im Förderprogramm "Niedersachsen Invest GRW" bei der NBank stellen (Nachfolgeprogramm zur „Einzelbetrieblichen Investitionsförderung“)

Kleine, mittlere (KMU) oder große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Beherbergungsgewerbes die durch Investitionsmaßnahmen sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze schaffen, die Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells erhöhen, die niedrigschwelligen Anforderungen an den Innovations- oder Digitalisierungsgrad einhalten und einen nachhaltigen Beitrag zum Umweltschutz leisten können einen Zuschuss bei der NBank beantragen.


Erste Informationen und genauere Bedingungen: „Handout NBank Niedersachsen Invest GRW“ 


Wer wird gefördert?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Haupterwerb, die wirtschaftlich und dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig sind und
• die Realisierung eines Investitionsvorhabens in Niedersachsen planen
• in der zu fördernden Betriebsstätte eine Tätigkeit gemäß Positivliste oder bedingter Positivliste ausführen
• durch Investitionsmaßnahmen sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze

Was wird gefördert?

Investitionsvorhaben bei kleinen und mittleren Unternehmen
• Errichtungsinvestitionen
• Erweiterungsinvestitionen
• Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte
• Grundlegende Änderung des Produktionsprozesses
• Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre

Investitionsvorhaben bei großen Unternehmen
• Errichtungsinvestitionen
• Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist
• Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre

CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen unabhängig von der Größe des Unternehmens
• Investitionen mit besonderen Umweltschutzeffekten
• Investitionen mit besonderen Energieeffizienzeffekten
• Investitionen zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen

Wie wird gefördert?

• Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 10% oder 20% je nach Unternehmensgröße
• Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis maximal 65 % auf die Investitionsmehrkosten für CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen
• Die maximal zurechenbaren Investitionskosten pro neu geschaffenen Arbeitsplatz betragen 750.000 EUR

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Das Team der WIGOS steht Ihnen gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Neben der Beratung können wir Sie auch bei der Antragsstellung unterstützen. Melden Sie sich gerne bei Ihrem nebenstehenden Ansprechpartner im UnternehmesService.

 


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