Die Corona-Pandemie stellt Unternehmen vor viele Herausforderungen. Hier finden Sie Infos zur Unterstützung der WIGOS sowie aktuelle News zu Unterstützungen von Bund und Land.
Unternehmen mit Fragestellungen rund um die Corona-Pandemie können sich an den WIGOS-UnternehmensService wenden unter
Hotline: 0541 501-2468
E-Mail: corona@wigos.de
Weitere Informationen rund um die Corona Pandemie finden Sie unter dem Link https://www.corona-os.de
Aktuelle Nachrichten rund um die Corona-Pandemie für Unternehmen
03.12.2021: Antragstellung im KfW-Sonderprogramm bis 30. April 2022 verlängert – Kredithöchstbeträge werden erneut angehoben
Angesichts der aktuellen pandemischen Lage verlängern die Bundesregierung und die KfW die Frist zur Antragstellung im KfW-Sonderprogramm bis zum 30. April 2022 und erhöhen erneut die Kreditobergrenzen. Hierdurch steht das großvolumige KfW-Sonderprogramm weiterhin Unternehmen aller Größen und Branchen zur Deckung ihres Liquiditätsbedarf zur Verfügung.
Das KfW-Sonderprogramm ist am 23. März 2020 gestartet und leistet einen enormen Beitrag zur Abfederung der Corona-Krise. Zum Stichtag 25. November 2021 wurden Zusagen an über 145.000 Unternehmen mit einem Gesamtvolumen von über 52 Mrd. Euro getätigt. Vom KfW-Sonderprogramm profitieren vor allem kleine und mittelständische Unternehmen.
Den gesamten Artikel mit allen Einzelheiten finden Sie hier.
(Quelle: Internetseite bmwi)
08.01.2022: Seit dem 7. Januar 2022 kann die Überbrückungshilfe IV beantragt werden
Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche). Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus. Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.
Nähere Infos zu dem Programm finden Sie hier.
(Quelle: Internetseite ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
02.12.2021: Bedingungen für Überbrückungshilfe IV stehen – Corona-Wirtschaftshilfen werden bis Ende März 2022 verlängert
Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium haben sich - in Umsetzung des MPK Beschlusses vom 18. November 2021 und im Lichte des heutigen MPK-Beschlusses - auf die Bedingungen für die bis Ende März 2022 verlängerten Corona- Wirtschaftshilfen geeinigt. Damit erhalten Unternehmen Sicherheit und Unterstützung, wenn sie weiterhin unter coronabedingten Einschränkungen leiden. Aktuell gilt bis 31.12.2021 die Überbrückungshilfe III Plus und für Selbständige die Neustarthilfe Plus. In beiden Programmen können aktuell Anträge gestellt werden und in beiden Programmen erfolgen Auszahlungen.
Den gesamten Artikel mit allen Einzelheiten finden Sie hier.
(Quelle: Internetseite bmwi)
24.11.2021: Mit Kurzarbeit weiter Arbeitsplätze sichern
Mit der Verordnung über die Bezugsdauer und Verlängerung der Erleichterungen der Kurzarbeit (Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung – KugverlV) wird die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von bis zu 24 Monaten nutzen zu können, für weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängert. Zusätzlich werden auch die Erleichterungen und Sonderregelungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes bis zum 31. März 2022 verlängert. Die bisherige vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wird dabei auf die Hälfte reduziert. Das hat das Bundeskabinett heute beschlossen.
Den gesamten Artikel mit allen Einzelheiten finden Sie hier.
(Quelle: Internetseite bmas)