Das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) hat eine Neuauflage der Richtlinie „digitalbonus.niedersachsen“ veröffentlicht, die über eine Laufzeit von Mitte Juni 2022 bis Ende Dezember 2023 mit 15 Mio. Euro ausgestattet sein soll. Die Förderinhalte sind nahezu identisch zur Vorgängerrichtlinie, wobei Unternehmen nun einen Digitalisierungsfortschritt durch die geförderten IKT-Lösungen nachweisen müssen. Zudem ist der Fördersatz um 10 %-Punkte geringer.
Fördergegenstand*:
- Investitionen in IKT-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen
- Investitionen in Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit
Nicht förderfähig sind u.a. IKT Grundausstattungen (Diensthandys, Laptops, Betriebs-/Bürosoftware etc.), Ersatzbeschaffungen, Online-Marketingmaßnahmen, Schulungen sowie Ausgaben für Leasing oder Mieten.
Weitere Fördereckdaten*:
- Antragsberechtigte: Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Life Sciences, aus dem Bereich eHealth, des Handwerks und kleine freiberufliche Planungsbüros im Bereich des digitalen Bauens
- Fördersatz: Max. 40 % (kleine Unternehmen) bzw. max. 20 % (mittlere Unternehmen)
- Fördersumme: Mind. 3.000 Euro und max. 10.000 Euro
- Weitere Bedingungen: Kaufpreis über 5.000 Euro brutto bei einem oder mehreren Exemplaren desselben Produktes; Nutzungsdauer: mind. ein Jahr; Digitalisierungsfortschritt
- Antragsfrist: Laufende Antragseinreichung ab dem 22.06.2022
*Bitte beachten Sie, dass wir für die hier genannten Eckpunkte keine Gewähr übernehmen können. Die letztendlich verbindlichen Richtliniendaten finden Sie auf der Homepage der NBank unter nachfolgendem Link!
Nähere Infos sind erhältlich bei den Ansprechpartnern der WIGOS oder