Das Netzwerk "Unternehmen integrieren Flüchtlinge" bietet ab dem 23. Januar eine siebenteilige jeweils halbstündige Webinarreihe rund um die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Beschäftigung von Flüchtlingen.
Komprimierte Infos für Unternehmen zur Beschäftigung Geflüchteter
"Arbeitsmarktintegration Schutzsuchender", das klingt nach einer Win-win-Situation, ist im Detail aber ziemlich kompliziert. In acht kurzen Webinaren können interessierte Unternehmen jetzt die wichtigsten Regelungen kennenlernen – von der Residenzpflicht über die Fiktionsbescheinigung bis hin zur Einbürgerung.
Netzwerk "Unternehmen integrieren Flüchtlinge" unterstützt mit Publikationen und Veranstaltungen
Das bei der DIHK Service GmbH angesiedelte Netzwerk "Unternehmen integrieren Flüchtlinge" hat sich zum Ziel gesetzt, das Engagement von Unternehmen aller Größen, Branchen und Regionen für die Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Beschäftigung zu stärken. Es zeigt praktikable Wege auf und unterstützt die Betriebe dabei, Geflüchtete in Arbeit und Ausbildung zu bringen – beispielsweise mit Publikationen oder Veranstaltungen.
Halbstündige Online-Veranstaltungen zu "wesentlichen Stellschrauben"
So bietet das Netzwerk unter der Überschrift "#NUiFerklärt" vom 23. Januar bis zum 12. März eine neue Reihe von jeweils halbstündigen Online-Veranstaltungen an, die kompakt über wesentliche Stellschrauben bei der beruflichen Integration von Schutzsuchenden informieren.
Jeweils von 10:30 bis 11:00 Uhr sind folgende Termine vorgesehen:
- 23. Januar: Wer darf wann arbeiten?
- 30. Januar: Neues zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten aus der Ukraine
- 06. Februar: Chancen-Aufenthaltsrecht und der Übergang zu § 25a & § 25b
- 13. Februar: Wohnsitzauflage und Residenzpflicht
- 22. Februar: Mitwirkungspflichten und Identitätsklärung
- 27. Februar: Passbeschaffung ausgewählter Länder
- 05. März: Fiktionsbescheinigung & -wirkung
Anmeldung erforderlich
Eine Anmeldung zu den kostenfreien Webinaren ist möglich unter nachfolgendem Link: #NUiFerklärt 2024 (dihk.de)
Quelle: DIHK-Newsletter